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123 SOLUTIONS KG · STAND 8. SEPTEMBER 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen.

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für vereinbarte Lieferungen und Leistungen der 123 Solutions KG, Bauhofstraße 1, 6112 Wattens, Österreich (nachfolgend „123 Solutions“), ausschließlich gegenüber Unternehmern, die den Vertrag für ihr Unternehmen abschließen. Sie erfassen Unternehmensberatung, Training, Coaching und vereinbarte Analysen sowie ergänzend IT-Dienstleistungen, Hardware und Software. Die besonderen IT- und Warenregelungen gelten nur bei entsprechenden Aufträgen.

1.2 Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn ihre Geltung vor Vertragsabschluss vereinbart wurde und der Kunde Gelegenheit hatte, sie einzusehen und zu speichern. Es gilt die dabei vereinbarte Fassung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Abweichende AGB des Kunden werden nur bei ausdrücklicher Zustimmung von 123 Solutions übernommen; zwingende gesetzliche Regeln bei einander widersprechenden AGB bleiben unberührt.

1.3 Vertragsänderungen sind ausdrücklich zu vereinbaren und sollen zur Dokumentation in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben wirksam. Änderungen dieser AGB gelten für bestehende Verträge nur mit Zustimmung des Kunden; Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag entsteht durch übereinstimmende Erklärungen der Parteien, insbesondere durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder eine mit dem Auftrag übereinstimmende Auftragsbestätigung.

2.2 Art, Umfang, Honorar, Termine und vereinbarte Ergebnisse richten sich nach der individuellen Vereinbarung. Abweichungen in einer Auftragsbestätigung bedürfen der Zustimmung des Kunden. Zusätzliche Leistungen und wesentliche Änderungen werden vor ihrer Ausführung abgestimmt.

2.3 Erforderliche rechtliche oder technische Anpassungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Wesentliche Änderungen von Leistungsumfang, Preis oder Termin können nicht einseitig vorgenommen werden.

3. Beratung, Training, Coaching und Installation

3.1 123 Solutions erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit der erforderlichen Sorgfalt. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Vereinbarte Arbeitsergebnisse und gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt. Unternehmerische Entscheidungen und die Umsetzung von Empfehlungen liegen beim Kunden.

3.2 Der Kunde stellt notwendige Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner und vereinbarte technische sowie räumliche Voraussetzungen rechtzeitig bereit und informiert über relevante Änderungen. Beide Parteien stimmen die erforderliche Mitwirkung ab.

3.3 Bei Hardware und Software sind Installation, Datenmigration, Einweisung, Schulung und laufende Betreuung nur enthalten, soweit dies vereinbart wurde. Gesondert beauftragte Leistungen werden zusätzlich verrechnet. Der Kunde sorgt vor Eingriffen in seine Systeme für eine aktuelle Datensicherung, sofern die Sicherung nicht ausdrücklich von 123 Solutions übernommen wurde.

3.4 Persönlichkeits- und Potenzialanalysen dienen als ergänzende Orientierung im vereinbarten Beratungszusammenhang. Sie ersetzen keine medizinische oder psychologische Diagnose und dürfen nicht als alleinige Grundlage für Personalentscheidungen verwendet werden.

4. Leistungsumfang und Einsatz Dritter

4.1 123 Solutions darf geeignete Mitarbeiter und fachlich qualifizierte Dritte zur Erfüllung beiziehen und bleibt für die vertraglich geschuldete Leistung verantwortlich. Eine ausdrücklich vereinbarte persönliche Leistung durch Gerhard Öfner darf nur mit Zustimmung des Kunden durch eine andere Person ersetzt werden. Datenschutz- und Vertraulichkeitspflichten sind einzuhalten.

4.2 Teilleistungen und Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar und sinnvoll nutzbar sind und keine unvereinbarten Mehrkosten verursachen. Eine Übertragung des gesamten Vertrags auf Dritte setzt die Zustimmung des Kunden voraus.

5. Preise, Reise- und Übernachtungskosten

5.1 Maßgeblich sind die vereinbarten Preise. Sie verstehen sich zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Fehlt eine Preisvereinbarung, gilt das gesetzlich geschuldete angemessene Entgelt; nachträglich einseitig festgelegte Listenpreise werden nicht zugrunde gelegt.

5.2 Notwendige auftragsbezogene Reise- und Übernachtungskosten werden zusätzlich zum Honorar verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Autofahrten werden nach den tatsächlich gefahrenen auftragsbezogenen Kilometern zum am Fahrtag geltenden amtlichen österreichischen Kilometergeld für PKW berechnet. Bereits vom Kilometergeld gedeckte Kosten werden nicht nochmals verrechnet.

5.3 Zugfahrten werden zu den tatsächlich angefallenen Ticketkosten der 1. Klasse verrechnet. Notwendige Hotelübernachtungen werden zu den tatsächlichen, dem Auftrag angemessenen Kosten abgerechnet. Vereinbarte Kostenobergrenzen sind einzuhalten; andere Reisearten und außergewöhnliche Kosten werden vorab abgestimmt.

5.4 Reisezeit wird nicht verrechnet. Bei längeren Anreisen ist eine Vergütung nur aufgrund einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung über Berechnung und Höhe geschuldet.

5.5 Verpackungs- und Versandkosten bei Warenlieferungen werden vor Vertragsabschluss bekanntgegeben und vereinbart. Preisanpassungen und Wertsicherung bei laufenden Verträgen bedürfen einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung; aus diesen AGB folgt kein einseitiges Preiserhöhungsrecht.

5.6 Unterzeichnete Leistungsnachweise dienen der Dokumentation. Sie bewirken keinen pauschalen Verzicht auf Einwendungen oder Ansprüche wegen unrichtiger Abrechnung oder mangelhafter Leistung.

6. Termine und Verzögerungen

6.1 Ausdrücklich vereinbarte Beratungs-, Trainings- und Coachingtermine sind verbindlich. Für Waren und IT-Projekte gelten die vereinbarten Liefer- und Fertigstellungstermine; unverbindliche Schätzungen sind entsprechend zu kennzeichnen.

6.2 Notwendige Terminänderungen infolge geänderter Aufträge oder fehlender Mitwirkung werden unverzüglich mitgeteilt und abgestimmt. Bei von 123 Solutions zu vertretendem Verzug stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu; eine erforderliche Nachfrist muss angemessen sein.

6.3 Bei höherer Gewalt oder unverschuldeten Leistungshindernissen informieren sich die Parteien unverzüglich und suchen eine zumutbare Lösung. Bei Ausfall von 123 Solutions wird ein Ersatztermin oder eine geeignete Vertretung nur einvernehmlich vereinbart. Kommt für den ausgefallenen Termin keine Lösung zustande, wird dafür kein Honorar verrechnet; entsprechende Vorauszahlungen werden erstattet. Gesetzliche Rücktritts- und Schadenersatzrechte bleiben unberührt.

7. Stornierung und Annahmeverzug

7.1 Der Kunde kann einen vereinbarten Beratungs-, Trainings- oder Coachingtermin in Textform, insbesondere per E-Mail an office@123-solutions.com, absagen. Maßgeblich ist der Zugang der Absage bei 123 Solutions. Die Fristen werden vom vereinbarten Beginn des abgesagten Termins zurückgerechnet; 14 Tage entsprechen 336 Stunden.

7.2 Bei Zugang mehr als 14 Tage vor Beginn fällt kein Stornohonorar an. Bei Zugang ab 14 Tagen bis mehr als 48 Stunden vor Beginn beträgt es 50 %. Bei Zugang innerhalb von 48 Stunden einschließlich genau 48 Stunden vor Beginn sowie bei Nichterscheinen beträgt es 100 %.

7.3 Grundlage ist ausschließlich das vereinbarte Honorar des abgesagten Termins, nicht der Gesamtwert eines Beratungsprojekts. Ersparte Aufwendungen und durch eine Ersatzbuchung erzielte Einnahmen werden angerechnet, soweit sie denselben Ausfall ausgleichen. Der Kunde kann einen geringeren oder fehlenden Honorarausfall nachweisen; der Anspruch vermindert sich entsprechend. Gesetzlich gebotene weitere Anrechnungen bleiben unberührt.

7.4 Die Stornostaffel gilt nicht für einen berechtigten Rücktritt aufgrund einer Vertragsverletzung von 123 Solutions oder andere zwingende gesetzliche Lösungsrechte. Eine Umbuchung wird einvernehmlich vereinbart; ein kostenloser Ersatztermin ergibt sich daraus nicht automatisch.

7.5 Bereits ausdrücklich gesondert beauftragte und erbrachte Leistungen sowie notwendige, auftragsbezogene und nachweislich nicht mehr vermeidbare externe Reise- oder Hotelkosten werden nach der Vereinbarung abgerechnet, soweit ein gesetzlicher Anspruch besteht. Erstattungen werden berücksichtigt; eine doppelte Verrechnung desselben Aufwands ist ausgeschlossen.

7.6 Bei Annahmeverzug mit Warenlieferungen oder einer Beendigung anderer Leistungen richten sich Vergütungs- und Ersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften und der individuellen Vereinbarung.

8. Gewährleistung und Mängel

8.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Kunde beschreibt festgestellte Mängel möglichst konkret und ermöglicht eine angemessene Untersuchung und Behebung. 123 Solutions erhält die gesetzlich vorgesehene Gelegenheit zur Verbesserung oder zum Austausch; weitere gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen.

8.2 Bei beiderseitigen unternehmensbezogenen Warenkäufen und sonstigen Geschäften im Anwendungsbereich der §§ 377 ff. UGB gelten die dort vorgesehenen Untersuchungs- und Rügepflichten. Diese werden nicht pauschal auf Beratung, Training oder Coaching ausgedehnt.

8.3 Für Software sind der vereinbarte Funktionsumfang, die mitgeteilten Systemvoraussetzungen und vereinbarte Schnittstellen maßgeblich. Die allgemeine Fehleranfälligkeit von Software schließt Gewährleistung nicht aus. Änderungen durch den Kunden schließen Ansprüche nur insoweit aus, als sie den beanstandeten Fehler verursacht haben.

8.4 Eine Abnahme ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist. Die bloße produktive Nutzung bedeutet keinen Verzicht auf Mängelrechte. Es gelten die gesetzlichen Fristen und Beweislastregeln.

9. Haftung

9.1 123 Solutions haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und der DSGVO, bleibt unberührt.

9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Ausnahmen in Punkt 9.1 gehen dieser Begrenzung vor.

9.3 Ein Mitverschulden des Kunden, etwa bei Verletzung vereinbarter Datensicherungspflichten, wird nach den gesetzlichen Regeln berücksichtigt. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen und Beweislastregeln.

10. Zahlung

10.1 Rechnungen sind mit Zugang sofort ohne Abzug fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Skonto bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Rechnungen können per E-Mail übermittelt werden; der Kunde stimmt dieser Form zu.

10.2 Bei vom Kunden zu verantwortendem Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Unternehmer-Verzugszinsen nach § 456 UGB von 9,2 Prozentpunkten über dem maßgeblichen Basiszinssatz. Ist der Kunde für den Verzug nicht verantwortlich, gelten die gesetzlichen Zinsen von 4 % jährlich. Die gesetzliche Betreibungskostenpauschale von 40 Euro und darüber hinausgehende notwendige, zweckentsprechende und verhältnismäßige Betreibungskosten können nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden; es erfolgt keine doppelte Kostenverrechnung.

10.3 Die Aufrechnung ist mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte wegen nicht oder mangelhaft erbrachter Gegenleistungen bleiben unberührt.

11. Eigentumsvorbehalt und Softwarelizenzen

11.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der auf diese Waren entfallenden Forderungen Eigentum von 123 Solutions. Der Kunde behandelt Vorbehaltsware sorgfältig und informiert unverzüglich über Zugriffe Dritter.

11.2 Nutzungsrechte an Fremdsoftware richten sich nach den vor Vertragsabschluss zugänglich gemachten und vereinbarten Lizenzbedingungen. Ein Eigentumserwerb an einem Datenträger überträgt keine darüber hinausgehenden Software- oder Urheberrechte. Die vereinbarte Nutzung während einer vereinbarten Zahlungsfrist bleibt zulässig.

11.3 Eine Weiterveräußerung von Vorbehaltsware oder Übertragung von Softwarelizenzen ist nur im vereinbarten beziehungsweise gesetzlich zulässigen Umfang gestattet. Weitergehende Sicherungsabtretungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

12. Unterlagen und Nutzungsrechte

12.1 Urheberrechte an geschützten Konzepten, Präsentationen, Analysen und Trainingsunterlagen verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen internen Nutzungsrechte. Die dafür notwendige interne Weitergabe und Vervielfältigung ist erlaubt.

12.2 Eine Veröffentlichung, Weiterveräußerung oder Nutzung für eigene kommerzielle Trainingsangebote bedarf einer gesonderten Zustimmung, soweit nicht gesetzliche Rechte entgegenstehen. Aufzeichnungen von Veranstaltungen setzen die vorherige Zustimmung von 123 Solutions und gegebenenfalls der betroffenen Personen voraus. Rechte an vom Kunden eingebrachten Materialien bleiben beim Kunden.

13. Vertraulichkeit

13.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche Informationen und personenbezogene Auswertungen vertraulich, auch nach Vertragsende. Ausnahmen gelten für rechtmäßig öffentliche Informationen, gesetzliche Offenlegungspflichten und die zur Vertragserfüllung erforderliche Weitergabe an entsprechend verpflichtete Personen.

13.2 Bei Coaching und personenbezogenen Analysen wird vorab vereinbart, welche Ergebnisse der Auftraggeber erhält. Personenbezogene Detailinformationen werden nur auf einer geeigneten Rechtsgrundlage und unter Beachtung der vereinbarten Vertraulichkeit weitergegeben.

14. Loyalität

14.1 Die Parteien arbeiten loyal zusammen und vermeiden Interessenkonflikte, die die Durchführung des Auftrags beeinträchtigen. Gesetzliche Ansprüche wegen rechtswidrigen Verhaltens bleiben unberührt.

15. Abtretung und Vertragsübertragung

15.1 Die Übertragung des gesamten Vertrags oder einzelner Leistungspflichten auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Partei. Die Abtretung von Forderungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzlich zulässige Rechtsnachfolge bleibt unberührt.

16. Datenschutz

16.1 Personenbezogene Daten werden nur für rechtmäßige Zwecke und auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage nach DSGVO und österreichischem DSG verarbeitet. Diese AGB enthalten keine pauschale datenschutzrechtliche Einwilligung. Erforderliche Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO werden gesondert bereitgestellt; erforderliche Einwilligungen werden gesondert eingeholt.

16.2 Soweit 123 Solutions personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Rollen, eingesetzte Dienstleister, Datenzugriffe und gegebenenfalls Drittlandübermittlungen sind für den konkreten Auftrag zu klären. Der Kunde stellt Daten nur insoweit bereit, als er hierzu berechtigt ist; die eigenen gesetzlichen Pflichten beider Parteien bleiben bestehen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingend anwendbare Vorschriften bleiben unberührt. Erfüllungsort ist Wattens, soweit nicht ein anderer Leistungsort, insbesondere ein Veranstaltungsort, vereinbart ist.

17.2 Für Streitigkeiten wird, soweit rechtlich zulässig und wirksam vereinbart, das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck vorgesehen. Die Gerichtsstandsvereinbarung ist im Angebot beziehungsweise Vertrag ausdrücklich zu bestätigen.

17.3 Sind einzelne Klauseln unwirksam, bleiben die übrigen Regelungen bestehen, soweit der Vertrag sinnvoll fortbestehen kann. An die Stelle einer unwirksamen Klausel treten die gesetzlichen Vorschriften. Individuelle Vertragsbeendigungsmöglichkeiten und gesetzliche Rechte zur Beendigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

18. Mediation

18.1 Die Parteien bemühen sich zunächst um eine einvernehmliche Lösung. Sie können gemeinsam eine eingetragene Wirtschaftsmediatorin oder einen eingetragenen Wirtschaftsmediator beauftragen und Kosten sowie Ablauf vereinbaren. Eine Mediation ist freiwillig. Der Zugang zu Gerichten, einstweiliger Rechtsschutz und die rechtzeitige Wahrung von Fristen werden dadurch nicht eingeschränkt. Über einen Kostenersatz in einem späteren Verfahren entscheiden die anwendbaren gesetzlichen Regeln.